Gebäudeeinmessung
Gemäß dem Vermessungs- und Katastergesetz NRW sind alle nach 1972 neu errichteten Gebäude einzumessen und im Liegenschaftskataster nachzuweisen. Zum ordnungsgemäßen Abschluss Ihres Hausbaus gehört daher die Gebäudeeinmessung.
Wir messen Ihr Gebäude ein. Hierdurch erfüllen wir Ihre vom Land NRW gesetzlich vorgeschriebene Gebäudeeinmessungspflicht. Näheres hierzu finden Sie in unserem Downloadbereich unter Informationen zur Gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht. Nach der Gebäudeeinmessung stellen wir auf Ihren Wunsch oder nach Vorgabe Ihrer Bank eine Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, dass das Gebäude in den vorgeschriebenen Grenzen errichtet ist.