Dipl.-Ing. Hans-Jochem Paßmann

M. Sc. Phillip Sawicki

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Lageplan und Amtlicher Lageplan

Für die Planung und den Bauantrag Ihres Hauses benötigen Sie zwingend einen Lageplan, der die vorhandenen Gegebenheiten Ihres Grundstückes darstellt.
In besonderen Fällen wie z. B. bei Vorliegen einer Baulast, der Notwendigkeit einer Baulasteintragung oder der Teilung eines bebauten Grundstückes, gemäß der durch uns beantragten Teilungsgenehmigung, wird ein Amtlicher Lageplan benötigt. Durch die Beurkundung mit Siegel und Unterschrift von uns ÖbVI wird der Lageplan zum Amtlichen Lageplan. Er ist sehr oft zwingend erforderlich. Wenn nicht, erleichtert er dennoch die bauaufsichtliche Prüfung der Baubehörde und Sie können Ihr Bauvorhaben schneller beginnen.

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