Teilungsvermessung
Sollen eine oder mehrere Teilflächen eines bestehenden Grundstückes, abgetrennt, verkauft oder getauscht werden, so ist hierfür eine Teilungsvermessung erforderlich.
Wir bilden für Sie diese neuen Flurstücke und übermitteln anschließend, die für eine Fortführung des Katasters notwendigen Vermessungsschriften, an das zuständige Katasteramt. Durch die gleichzeitige Beglaubigung der Anträge auf Teilung entstehen zudem neue Grundstücke im Grundbuch. So ermöglichen wir Ihnen den Erwerb oder Verkauf von Teilflächen aus bestehenden Grundstücken.